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Außenansicht des Gebäudes des Justizzentrums Frankfurt (Oder)
Gebäude des Justizzentrums Frankfurt (Oder) © Foto: Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Außenansicht des Gebäudes des Justizzentrums Frankfurt (Oder)
Gebäude des Justizzentrums Frankfurt (Oder) © Foto: Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Organisation
Organisation:
Amtsgericht Frankfurt(Oder)
Standort
Straße:
Müllroser Chaussee 55
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Ansprechpartner:
E-Mail:
verwaltung@­agff.brandenburg.de
Telefon:
+49 335 366 0
Fax:
+49 335 366 5729

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Organisation
Organisation:
Amtsgericht Frankfurt(Oder)
Standort
Straße:
Diehloer Straße 62
PLZ Ort:
15890 Eisenhüttenstadt
Ansprechpartner:
Organisationsname:
Zweigstelle Eisenhüttenstadt
Telefon:
+49 3364 4050 0
Fax:
+49 3364 4050 38
Organisation
Standort
Straße:
Karl-Marx-Straße 35c
PLZ Ort:
15890 Eisenhüttenstadt
Ansprechpartner:
Organisationsname:
Nebenstelle Grundbuchamt
Telefon:
+49 3364 4050 63
Gerichtsgebäude der Zweigstelle Eisenhüttenstadt Foto: Tobias Glaß
Gerichtsgebäude der Zweigstelle Eisenhüttenstadt Foto: Tobias Glaß

Landesweite Informationen

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX) 

Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)

Sprechzeiten

Organisation
Standort
Öffnungszeiten:
  • Montag
    keine Sprechzeiten
  • Dienstag
    09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag
    09:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag
    keine Sprechzeiten
Ansprechpartner:

Hinweise:

Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare für Nachlasssachen zum Herunterladen bereit:

Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare für Nachlasssachen zum Herunterladen bereit:

  • Konzentrierter Bereitschaftsdienst im Bereich des Landgerichts Frankfurt (Oder)

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)  von den folgenden Gerichten wahrgenommen: 

    von

    bis

    zuständiges Gericht

    17.11.2023 ab 15:00 Uhr

    29.12.2023 bis 24:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    30.12.2023 ab 0:00 Uhr

    05.01.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Zweigstelle Eisenhüttenstadt

    Diehloer Str. 62,  15890 Eisenhüttenstadt

    05.01.2024 ab 15:00 Uhr

    23.02.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    23.02.2024 ab 15:00 Uhr

    10.05.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

    Eisenbahnstr. 8, 15517 Fürstenwalde/Spree

    10.05.2024 ab 15:00 Uhr

    28.06.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    28.06.2024 ab 15:00 Uhr 12.07.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Zweigstelle Eisenhüttenstadt

    Diehloer Str. 62,  15890 Eisenhüttenstadt

    12.07.2024 ab 15:00 Uhr 09.08.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    09.08.2024 ab 15:00 Uhr 18.10.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

    Eisenbahnstr. 8, 15517 Fürstenwalde/Spree

    18.10.2024 ab 15:00 Uhr 31.12.2024 bis 21:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    Zeiten des Bereitschaftsdienstes:

    Montag bis Donnerstag 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr
    Freitag 06.00 bis 08.00 Uhr und 15.00 bis 21.00 Uhr
    Samstag, Sonntag,
    Feiertage und sonstige dienstfreie Tage
    06.00 bis 21.00 Uhr

    Erreichbarkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes:

    • Eildiensttelefonnr.:  0335 366 3394
    • Eildienstfaxnr.:  0335 366 3395 

    Wichtig:  Per Telefax beim jeweiligen Gericht gestellte Anträge sind vorher telefonisch anzukündigen!


    Der Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher für Sonnabend, Sonntag sowie für Feiertage wird innerhalb des Landgerichtsbezirks verteilt. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Amtsgerichte Fürstenwalde/Spree, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) bilden den s. g. Südbezirk.

    Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten und Zuständigkeitskonzentrationen vom 3.6.2010, GVBl. Nr. 28, wird der gerichtliche Bereitschaftsdienst für Eilanträge im Bereich des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)  von den folgenden Gerichten wahrgenommen: 

    von

    bis

    zuständiges Gericht

    17.11.2023 ab 15:00 Uhr

    29.12.2023 bis 24:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    30.12.2023 ab 0:00 Uhr

    05.01.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Zweigstelle Eisenhüttenstadt

    Diehloer Str. 62,  15890 Eisenhüttenstadt

    05.01.2024 ab 15:00 Uhr

    23.02.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    23.02.2024 ab 15:00 Uhr

    10.05.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

    Eisenbahnstr. 8, 15517 Fürstenwalde/Spree

    10.05.2024 ab 15:00 Uhr

    28.06.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    28.06.2024 ab 15:00 Uhr 12.07.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Zweigstelle Eisenhüttenstadt

    Diehloer Str. 62,  15890 Eisenhüttenstadt

    12.07.2024 ab 15:00 Uhr 09.08.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    09.08.2024 ab 15:00 Uhr 18.10.2024 bis 8:00 Uhr

    Amtsgericht Fürstenwalde/Spree

    Eisenbahnstr. 8, 15517 Fürstenwalde/Spree

    18.10.2024 ab 15:00 Uhr 31.12.2024 bis 21:00 Uhr

    Amtsgericht Frankfurt (Oder)

    Müllroser Chaussee 55

    15236 Frankfurt (Oder)

    Zeiten des Bereitschaftsdienstes:

    Montag bis Donnerstag 06.00 bis 08.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr
    Freitag 06.00 bis 08.00 Uhr und 15.00 bis 21.00 Uhr
    Samstag, Sonntag,
    Feiertage und sonstige dienstfreie Tage
    06.00 bis 21.00 Uhr

    Erreichbarkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes:

    • Eildiensttelefonnr.:  0335 366 3394
    • Eildienstfaxnr.:  0335 366 3395 

    Wichtig:  Per Telefax beim jeweiligen Gericht gestellte Anträge sind vorher telefonisch anzukündigen!


    Der Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher für Sonnabend, Sonntag sowie für Feiertage wird innerhalb des Landgerichtsbezirks verteilt. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Amtsgerichte Fürstenwalde/Spree, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) bilden den s. g. Südbezirk.

  • Informationen für Menschen mit Behinderung

    Der Haupteingang des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) ist barrierefrei. Das Gericht ist mit Fahrstühlen ausgestattet. Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, rechts von der Wachtmeisterei.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen

    • Frau Birgit Pollmer, Telefon: 0335 366 3260
    • Vertretung:  Frau Steffi Klemke, Telefon: 0335 366 1410 

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Der Haupteingang des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) ist barrierefrei. Das Gericht ist mit Fahrstühlen ausgestattet. Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss, rechts von der Wachtmeisterei.

    Ansprechperson für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.

    Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechpersonen

    • Frau Birgit Pollmer, Telefon: 0335 366 3260
    • Vertretung:  Frau Steffi Klemke, Telefon: 0335 366 1410 

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

  • Zeugenbetreuung

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    • Frau Martina Martin - Telefon: 0335 366 3230

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilt keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:

    • Frau Martina Martin - Telefon: 0335 366 3230

    Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilt keine Rechtsberatung.

    Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg .

    Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

  • Anfahrt

    mit dem Auto

    vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)

    • An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee einbiegen.
    • An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
    • Nach Überqueren der Autobahn (A 12) an nächster Kreuzung links in die Straße "Chint-Allee" einbiegen.
    • Rechter Hand befinden sich dann Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben:

    • verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Süd.
    • An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
    • Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
    • Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die Straße „Chint-Allee" abbiegen müssen.
    • Rechter Hand befinden sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    mit der Bahn:

    von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).

    • Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle „Landesbehördenzentrum" oder „Bremsdorfer Straße" fahren.
    • Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Alternativ fahren Sie mit den Bussen der Linien 442 und 443 des Eisenhüttenstädter Personennahverkehrs ( EPNV ) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" .

    Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.

    • Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle „Kopernikusstraße".
    • Von der Haltestelle „ Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums. Am anderen Ende des Geländes (Richtung Autobahn) befinden sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
    • Von der Haltestelle "Friedenshöhe" aus erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder) über die Bremsdorfer Straße.

    mit dem Auto

    vom Berliner Ring am Dreieck Spreeau auf die A 12 Richtung Frankfurt (Oder)

    • An der Anschlußstelle Frankfurt (Oder) - West die Autobahn verlassen und an der folgenden Ampel nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee einbiegen.
    • An der nächsten Ampel nach links in die Müllroser Chaussee einbiegen.
    • Nach Überqueren der Autobahn (A 12) an nächster Kreuzung links in die Straße "Chint-Allee" einbiegen.
    • Rechter Hand befinden sich dann Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Sollten Sie die Ausfahrt Frankfurt (Oder) – West verpasst haben:

    • verlassen Sie die Autobahn an der nächsten Ausfahrt Frankfurt (Oder) – Süd.
    • An der ersten Ampel biegen Sie nach links in die Eisenhüttenstädter Chaussee ein.
    • Dem Straßenverlauf folgend fahren Sie bis zur zweiten Ampel; dort biegen Sie nach links in die Müllroser Chaussee ab.
    • Nach ca. 700 m folgt die nächste Ampel, an der Sie rechts in die Straße „Chint-Allee" abbiegen müssen.
    • Rechter Hand befinden sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    mit der Bahn:

    von Berlin aus mit dem Regionalexpress R 1 Richtung Cottbus bis Bahnhof Frankfurt (Oder).

    • Von dort mit den Bussen der Linien 981 der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) bis zur Haltestelle „Landesbehördenzentrum" oder „Bremsdorfer Straße" fahren.
    • Nach ca. 3 Min. Fußweg erreichen Sie das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).

    Alternativ fahren Sie mit den Bussen der Linien 442 und 443 des Eisenhüttenstädter Personennahverkehrs ( EPNV ) bis zur Haltestelle "Landesbehördenzentrum" .

    Sie können auch die Straßenbahnlinien 3 und 4 ( Haltestelle Bahnhofstraße ) benutzen.

    • Mit der Straßenbahn der Linie 3 fahren Sie bis zur Endhaltestelle "Kopernikusstraße" bzw. mit der Linie 4 bis zur Haltestelle „Kopernikusstraße".
    • Von der Haltestelle „ Kopernikusstraße" führt eine Treppe auf das Gelände des Landesbehördenzentrums. Am anderen Ende des Geländes (Richtung Autobahn) befinden sich dann das Land - und Amtsgericht Frankfurt (Oder).
    • Von der Haltestelle "Friedenshöhe" aus erreichen Sie das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder) über die Bremsdorfer Straße.
  • Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.

    Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) ist das Rauchen nicht gestattet.